FAQ - Transportschaden
Trotz aller Umsicht kann es beim Transport oder Umschlag Ihrer Waren zu Beanstandungen oder schlimmstenfalls zu einem Schaden kommen. Um für Sie und Ihre Geschäftspartner schnellstmöglich eine zufriedenstellende Lösung zu finden, haben wir auf dieser Seite hilfreiche Hinweise zusammengestellt, welche eine schnelle Schadenbearbeitung begünstigt.
Schadenregulierung im Vorfeld?
Bereits vor Versand können wichtige Vorkehrungen getroffen werden, um die Schadensregulierung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Fotos der Transportverpackung vor Versand
- Stellen Sie sicher, dass der Empfänger die Ware bei Annahme auf Schäden prüft und diese auf dem Ablieferbeleg des Fahrers schriftlich vermerkt, bzw. die Abweichung im Scanner hinterlegt wird.
Bitte beachten Sie: Bei verdeckten Schäden gilt die doppelte Beweislastumkehr, d.h. Versender oder Empfänger müssen nachweisen, dass der Schaden ausschließlich im speditionellen Gewahrsam entstanden sein kann.
benötigte Dokumente
- Schadenrechnung über den Schadenwert der beschädigten Sendung bzw. des Sendungsteils
- Kopie der Handelsrechnung über den gesamten Warenwert der Sendung (als Wertnachweis) Kopie der Reparaturrechnung
- Bei selbst durchgeführten Reparaturen einen Arbeitsnachweis (Personen, Stunden, Tätigkeit), Rechnungen für benötigte Teile, Gehaltsnachweis der einzelnen Mitarbeiter
- Fotos der Beschädigung (Gesamtsendung)
- Genaue Schadenbeschreibung
- Entsorgungsnachweis (Totalschaden)
- Genaues Gewicht der beschädigten Ware, des beschädigten Sendungsteils (anteilig)
- Lieferschein
Sonstiges
Schadenminderungspflicht
- Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Schadenminderung ( z.Bsp. Aussortieren oder Verkauf als preisreduzierte Ware).
Schadenverrechnung
- Es ist nicht gestattet Schäden von offenen Frachtrechnungen in Abzug zu bringen.
Transportkosten
- Anteilige Transportkosten können zusammen mit der Schadenrechnung geltend gemacht werden (nur Hinfracht)
Wie lange dauert eine Schadensbearbeitung?
Die Dauer der Schadensbearbeitung lässt sich nicht pauschalisieren und hängt von der Komplexität des Falles ab. In der Regel nimmt die Schadensbearbeitung 2-6 Wochen in Anspruch.
Annahme der Sendung
- Verpackung/Sendung auf Unversehrtheit (äußerlich erkennbare Mängel) überprüfen, Vollständigkeit der Sendung prüfen. Differenzen müssen direkt bei der Anlieferung auf dem Lieferschein/ Speditionsauftrag detailliert dokumentieren und vom Zustellfahrer gegenzeichnen vermerkt werden.
- Lieferfristüberschreitungen bitte direkt auf dem Abliefernachweis vermerken
Schadenanzeige
- Schadenanzeige/Haftbarhaltung kann nur schriftlich erfolgen.
- Aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses ist ausschließlich unser Auftraggeber dazu befugt, den Schaden anzumelden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei der Ablieferung der Sendung anzeigen (s. Annahme der Sendung)
- Bei verdeckten Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Ablieferung den Schaden reklamieren
Verlustvermutung
- 20 Tage national (Kalendertage)
- 30 Tage international (Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt)