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Ausweitung der LKW-Maut ab 2018

20.06.2016

Ab 01. Juli 2018 wird die bestehende LKW-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Galt die Straßenbenutzungsgebühr bisher auf allen Bundesautobahnen sowie ca. 2.300 km Bundesstraßen, fallen ab Beginn der Ausweitung Nutzungsentgelte auf ca. 40.000 km Bundesstraßen an. Dies sieht der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Infrastruktur und Verkehr vor.

Inwieweit sich die Mautkosten je mautpflichtigen Kilometer verändern, steht bisher nicht fest. Dem letzten Wegekostengutachten lagen Berechnungen bis 2017 zu Grunde. Auch wurde noch keine Aussage getroffen, inwieweit einhergehend mit dieser Ausweitung zukünftig auch kleinere LKW und Busse in die Straßenbenutzungsgebühr einbezogen werden.

Erhebliche Auswirkung hat diese Ausweitung insbesondere auf den regionalen Wirtschaftsverkehr. Die klassischen Verteiler- und Abholfahrten werden somit deutlich verteuert.

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin eine Zweckmittelbindung der Einnahmen vor. Die zusätzlichen Einnahmen sollen demzufolge ausschließlich in den Ausbau und die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur fließen.

Sobald der Entwurf verabschiedet und die genauen Mautkosten bekannt sind, werden wir Sie entsprechend über mögliche Auswirkungen informieren.

Ihr Team der B&H Spedition