Weiterbildung fördert Qualität
Erste Weiterbildungs-
maßnahmen nach dem neuen Berufskraft-
fahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) begonnen
maßnahmen nach dem neuen Berufskraft-
fahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) begonnen
Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung werden auf Basis einer europäischen Richtlinie ab dem 10. September 2008 für Kraftfahrer im Personenverkehr und ab dem 10. September 2009 für Kraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr (einschließlich Werkverkehr) mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht betreiben, Grundqualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen obligatorisch.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt für alle Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Alle fünf Jahre muss die Weiterbildung wiederholt werden. Die Weiterbildung umfasst einen Lehrgang bei einem staatlich anerkannten Anbieter über 35 Stunden, der auch über mehrere Jahre in einzelne Blöcke mit mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden kann. Die Weiterbildung wird durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert.
Wir als B&H Spedition haben uns zeitnah auf die neuen Regelungen eingestellt und im Januar 2010 mit den Schulungen zum Modul "Gesetzliche Grundlagen, Arbeitszeitgesetz sowie Sozialvorschriften für das Fahrpersonal" begonnen. Im Laufe des Jahres werden weitere Module folgen.
Durch die regelmäßige Weiterbildung streben wir eine noch umfassendere und fundierte Kenntnisvermittlung unserer Kraftfahrer an.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt für alle Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Alle fünf Jahre muss die Weiterbildung wiederholt werden. Die Weiterbildung umfasst einen Lehrgang bei einem staatlich anerkannten Anbieter über 35 Stunden, der auch über mehrere Jahre in einzelne Blöcke mit mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden kann. Die Weiterbildung wird durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert.
Wir als B&H Spedition haben uns zeitnah auf die neuen Regelungen eingestellt und im Januar 2010 mit den Schulungen zum Modul "Gesetzliche Grundlagen, Arbeitszeitgesetz sowie Sozialvorschriften für das Fahrpersonal" begonnen. Im Laufe des Jahres werden weitere Module folgen.
Durch die regelmäßige Weiterbildung streben wir eine noch umfassendere und fundierte Kenntnisvermittlung unserer Kraftfahrer an.
08.02.2010
